Liebe Fahrschülerinnen/er, liebe Kunden, ab dem 01.April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der BRD die sogenannte „Automatikregelung B197“.
Mittels einer Schaltkompetenzschulung. (mind. 10 Übungsstunden zu je 45 Minuten ).Die Fahrschüler müssen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Schaltfahrzeug umgehen können, abschließend muss eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen erfolgen, so kann die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.