Seit dem 1. Mai 2014 ist es soweit aus ASP wird FES.
Ab Mai können „Punktesünder“ einfacher als bisher ihr Punktekonto durch den Besuch eines Aufbauseminars bereinigen. Beim Stand von 1 bis 5 Punkten nach dem neuen Punktetacho kann künftig ein Punkt abgebaut werden allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Einer behördlichen Aufforderung bedarf es nicht mehr. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6 bis 7 Punkte) ist kein Abbau möglich. Neu ist auch, dass neben einem verkehrspädagogischen Teil nun eine verkehrspsychologische Teilmaßnahme absolviert werden muss.
Die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme obliegt den Fahrschulen.
Bis zu sechs Teilnehmer pro Seminar sind erlaubt.
Der verkehrspädagogische Teil der Fahreignungsseminare kann mit einem bis höchstens sechs Teilnehmern durch geführt werden und muss zwei Mal 90 Minuten dauern. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten absolviert werden –
so bleibt den Teilnehmern auch genug Zeit, um die Hausaufgaben zu erledigen, die das FES vorsieht. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme muss dagegen immer in Einzelsitzungen stattfinden und umfasst zwei Mal 75 Minuten. In welcher Reihenfolge die beiden Teilmaßnahmen absolviert werden, bleibt den FES-Teilnehmern überlassen.
Auf Anfrage