Klasse D

Informationen zur Klasse D

Fahrzeugart: Große Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg dürfen mitgeführt werden.

 

Mindestalter: 24 Jahre

 

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50 Km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 Km im Linienverkehr.

Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.

 

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre – Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B; - beinhaltet Klasse: D1