Fahrzeugart:
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
Mindestalter:
15 Jahre
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg. bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)